Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TRIA Innovations UG
Carl-von-Linde-Str. 11, 85748 Garching b. München
Tel.: 089 / 693141600 – E-Mail: info@tria-innovations.de – Web: www.tria-innovations.de
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen der TRIA Innovations UG
(„Auftragnehmer“) im Bereich Heizung, Sanitär und Lüftung. Gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) gelten
die Bestimmungen des BGB, gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern kann die VOB/B
vereinbart werden, wenn ihr Text dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss ausgehändigt und die
Einbeziehung ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und vier Wochen gültig, sofern nichts anderes angegeben. Ein Vertrag kommt
erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Pläne, Zeichnungen,
Berechnungen und Unterlagen bleiben Eigentum der TRIA Innovations UG und dürfen ohne schriftliche
Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots. Änderungen oder
Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Materialänderungen gleichwertiger Art bleiben
vorbehalten, soweit Funktion und Qualität gleich bleiben.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt bauseits unentgeltlich Baustrom, Bauwasser, Lagermöglichkeiten und freien
Zugang zum Leistungsort bereit. Er hat alle Leitungsführungen, Installationen und verdeckten Leitungen
rechtzeitig mitzuteilen. Verspätete, fehlerhafte oder unterlassene Angaben gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand einschließlich Zubehör,
Befestigungs- und Verbrauchsmaterialien. Zahlungsbedingungen: sofern nicht anders vereinbart, 50 % bei
Auftragserteilung (Vorkasse), 40 % nach Rohmontage, 10 % nach Fertigstellung ohne Abzug. Bei
Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Aufrechnung oder Zurückbehalt nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
6. Termine und Fristen
Fristen beginnen nach technischer Klärung, Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen und
Zahlungseingang bei vereinbarter Vorkasse. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik,
Materialengpässe oder Witterung verlängern die Frist angemessen.
7. Lieferung und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sobald die Ware unser Lager verlässt.
Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar. Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
bestehen.
8. Abnahme und Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung wird die Abnahme gemeinsam durchgeführt. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über. Provisorische Inbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Bei verweigerter oder
verzögerter Abnahme gilt die Leistung nach 7 Tagen als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel
angezeigt werden.
9. Mängelhaftung / Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB). Die Gewährleistung beträgt für Verbraucher
zwei Jahre, für Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre ab Abnahme. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel
unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der TRIA Innovations
UG durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10. Haftung
Die TRIA Innovations UG haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten gehaftet; die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für
Mangelfolgeschäden wird nur bei grober Fahrlässigkeit gehaftet.
11. Wartung und Notdienst
Wartungsarbeiten und Notdiensteinsätze werden gesondert vergütet, sofern keine Wartungsvereinbarung
besteht. An- und Abfahrten sowie Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit. Für Notdiensteinsätze
außerhalb der regulären Arbeitszeit gelten Zuschläge laut Preisliste.
12. Material, Ersatzteile und Entsorgung
Verwendete Materialien entsprechen dem Stand der Technik. Heizungsanlagen werden, sofern
erforderlich, mit VDI 2035-konformem Wasser befüllt. Ausgebaute Teile und Altmaterialien werden auf
Wunsch des Auftraggebers fachgerecht entsorgt (separate Berechnung).
13. Widerrufsrecht (Verbraucher)
Privatkunden, die den Auftrag außerhalb der Geschäftsräume oder per E-Mail/Telefon erteilen, haben ein
14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Ein Formular und eine Belehrung werden mit dem Angebot
bereitgestellt. Der Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Frist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich oder zur Vertragserfüllung notwendig.
15. Streitbeilegung
Die TRIA Innovations UG ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 VSBG).
16. Gerichtsstand und Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich deutsches
Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen
unberührt.
