Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TRIA Innovations UG

 

Carl-von-Linde-Str. 11, 85748 Garching b. München

Tel.: 089 / 693141600 – E-Mail: info@tria-innovations.de – Web: www.tria-innovations.de

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen der TRIA Innovations UG

(„Auftragnehmer“) im Bereich Heizung, Sanitär und Lüftung. Gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) gelten

die Bestimmungen des BGB, gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern kann die VOB/B

vereinbart werden, wenn ihr Text dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss ausgehändigt und die

Einbeziehung ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und vier Wochen gültig, sofern nichts anderes angegeben. Ein Vertrag kommt

erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Pläne, Zeichnungen,

Berechnungen und Unterlagen bleiben Eigentum der TRIA Innovations UG und dürfen ohne schriftliche

Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots. Änderungen oder

Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Materialänderungen gleichwertiger Art bleiben

vorbehalten, soweit Funktion und Qualität gleich bleiben.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt bauseits unentgeltlich Baustrom, Bauwasser, Lagermöglichkeiten und freien

Zugang zum Leistungsort bereit. Er hat alle Leitungsführungen, Installationen und verdeckten Leitungen

rechtzeitig mitzuteilen. Verspätete, fehlerhafte oder unterlassene Angaben gehen zu Lasten des

Auftraggebers.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand einschließlich Zubehör,

Befestigungs- und Verbrauchsmaterialien. Zahlungsbedingungen: sofern nicht anders vereinbart, 50 % bei

Auftragserteilung (Vorkasse), 40 % nach Rohmontage, 10 % nach Fertigstellung ohne Abzug. Bei

Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Aufrechnung oder Zurückbehalt nur

mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

6. Termine und Fristen

Fristen beginnen nach technischer Klärung, Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen und

Zahlungseingang bei vereinbarter Vorkasse. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik,

Materialengpässe oder Witterung verlängern die Frist angemessen.

7. Lieferung und Gefahrübergang

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sobald die Ware unser Lager verlässt.

Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar. Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung

bestehen.

8. Abnahme und Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung wird die Abnahme gemeinsam durchgeführt. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den

Auftraggeber über. Provisorische Inbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Bei verweigerter oder

verzögerter Abnahme gilt die Leistung nach 7 Tagen als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel

angezeigt werden.

9. Mängelhaftung / Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB). Die Gewährleistung beträgt für Verbraucher

zwei Jahre, für Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre ab Abnahme. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel

unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der TRIA Innovations

UG durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10. Haftung

Die TRIA Innovations UG haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten gehaftet; die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für

Mangelfolgeschäden wird nur bei grober Fahrlässigkeit gehaftet.

11. Wartung und Notdienst

Wartungsarbeiten und Notdiensteinsätze werden gesondert vergütet, sofern keine Wartungsvereinbarung

besteht. An- und Abfahrten sowie Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit. Für Notdiensteinsätze

außerhalb der regulären Arbeitszeit gelten Zuschläge laut Preisliste.

12. Material, Ersatzteile und Entsorgung

Verwendete Materialien entsprechen dem Stand der Technik. Heizungsanlagen werden, sofern

erforderlich, mit VDI 2035-konformem Wasser befüllt. Ausgebaute Teile und Altmaterialien werden auf

Wunsch des Auftraggebers fachgerecht entsorgt (separate Berechnung).

13. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Privatkunden, die den Auftrag außerhalb der Geschäftsräume oder per E-Mail/Telefon erteilen, haben ein

14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Ein Formular und eine Belehrung werden mit dem Angebot

bereitgestellt. Der Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Frist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des

Auftraggebers.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich oder zur Vertragserfüllung notwendig.

15. Streitbeilegung

Die TRIA Innovations UG ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 VSBG).

16. Gerichtsstand und Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich deutsches

Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen

unberührt.

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